2. Die Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten durch den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst bedarf keiner Zustimmung (Art. 17 Abs. 1 Bst. c i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 3. Die Festplatte «WD Elements Portable 1 TB HDD» geht nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils an die Kantonspolizei Bern zur Löschung und Wiederverwendung.