4. Die Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeiständin der Privatklägerin, Rechtsanwältin D.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: Leistungen ab 06.12.2019 Stunden Satz amtliche Entschädigung 30.00 200.00 CHF 6’000.00 Auslagen ohne MWST CHF 180.80 Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 6’180.80