20.3.2 Privatklägerin Die amtliche Entschädigung für die unentgeltliche Verbeiständung der Privatklägerin vor oberer Instanz durch Rechtsanwältin D.________ wird gemäss der eingereichten und für angemessen erachteten Kostennote vom 14. September 2021 (pag. 903 ff.) auf insgesamt CHF 4’392.45 (inkl. Auslagen und MwSt; kleine Rundungsdifferenz) bestimmt.