chen Verfahren übernehmen konnte, um eine weitere Stunde zu reduzieren. Ferner erscheint der Kammer auch der geltend gemachte Aufwand im Zusammenhang mit dem Studium der Eingaben der Gegenparteien als überhöht (z.B. 13. Oktober 2020, 7. Dezember 2020, 5. März 2021, 19. März 2021, 7. Mai 2021, 17. Mai 2021). In diesem Zusammenhang hat eine weitere Reduktion um zwei Stunden zu erfolgen. Schliesslich hat im Zusammenhang mit den gestellten Fristerstreckungsgesuchen ebenfalls eine Reduktion um eine halbe Stunde zu erfolgen.