36 als in der Kostennote ausgewiesen. Hiervon hat eine Anrechnung um rund 30 Minuten zu erfolgen, zumal für die anschliessende Besprechung mit der Klientschaft praxisgemäss 30 Minuten angerechnet werden, hierfür aber 45 Minuten ausgewiesen wurden. Die Auslagen werden mit CHF 180.80 berücksichtigt, zumal die Kosten des Arztberichts der Psychiatrischen Dienste G.________ keine Parteikosten bilden. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin D.__