Insgesamt geht die Kammer für den Zeitraum der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt B.________ von Auslagen von CHF 1'729.35 aus. Für die Auslagen im Zusammenhang mit der privaten Verteidigung des Beschuldigten ist hingegen von den geltend gemachten CHF 1'812.05 auszugehen (12. November 2019 bis 26. Dezember 2019). Für die private Verteidigung ist dem Beschuldigten demnach eine Entschädigung von insgesamt CHF 11'439.95 (inkl. Auslagen und Mwst) auszurichten. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.___