Betreffend Auslagen ist ebenfalls zwischen privater und amtlicher Verteidigung zu unterscheiden und eine Kürzung der im Zeitraum der amtlichen Verteidigung geltend gemachten Posten vorzunehmen. Mit Blick auf die Kürzung auf angemessene drei Gefängnisbesuche (vgl. die Ausführungen hiervor) ist eine Reduktion der in diesem Zusammenhang geltend gemachten Reisezuschläge um CHF 750.00 vorzunehmen (5 Reisezuschläge à CHF 150.00). Ebenfalls abzuziehen ist der geltend gemachte Reisezuschlag vom 20. Mai 2020, da hierfür kein Grund ersichtlich bzw. ausgewiesen ist.