35 O.________, die E-Mails betreffend N.________, das Verfassen einer Protestnote etc., weshalb nochmals ein Abzug von rund zwei Stunden zu erfolgen hat. Der als amtlicher Verteidiger geltend gemachte Aufwand von rund 64 Stunden ist um rund 23 Stunden auf 41 Stunden zu kürzen. Der Aufwand als privater Verteidiger von insgesamt 35.24 Stunden ist demgegenüber so zu belassen und mit einem Stundenansatz von CHF 250.00 zu entgelten. Betreffend