Die nach der Beiordnung als amtlicher Verteidiger ab 31. Dezember 2019 geltend gemachten Posten für Gefängnisbesuche (insgesamt acht Besuche bzw. 9.32 Stunden) sind als unangemessen anzusehen und auf drei Stunden zu kürzen (drei Besuche à je eine Stunde). Ebenfalls erscheint der Kammer der geltend gemachte Aufwand für das «Aktenstudium» und die Vorbereitung der Hauptverhandlung als zu hoch (21 Stunden, nebst den geltend gemachten Posten für das Studium von Verfügungen, Schreiben des Beschuldigten etc.), weshalb – mit Blick auf den Aufwand als privater Verteidiger – eine Kürzung um 15 Stunden zu erfolgen hat.