Diese umfangreichen Vorbereitungen und Besprechungen haben sich auf den nachfolgenden Aufwand als amtlicher Verteidiger auszuwirken. Die nach der Beiordnung als amtlicher Verteidiger ab 31. Dezember 2019 geltend gemachten Posten für Gefängnisbesuche (insgesamt acht Besuche bzw. 9.32 Stunden) sind als unangemessen anzusehen und auf drei Stunden zu kürzen (drei Besuche à je eine Stunde).