Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass Rechtsanwalt B.________ den Beschuldigten bis und mit 30. Dezember 2019 bereits sechs Mal (8.75 Stunden) im Gefängnis besuchte und über sieben Stunden als «Aktenstudium» auswies (dies nebst den geltend gemachten Posten für das Studium von Verfügungen etc.). Diese umfangreichen Vorbereitungen und Besprechungen haben sich auf den nachfolgenden Aufwand als amtlicher Verteidiger auszuwirken.