558 ff.). Auch die Kammer erachtet einen Gesamtaufwand von rund 100 Stunden als deutlich übersetzt. Rechtsanwalt B.________ war bis am 30. Dezember 2019 der private Verteidiger des Beschuldigten (pag. 321 f.). Eine Kürzung des geltend gemachten Aufwands bei privaten Verteidigern wird von der Kammer zwar nur mit Zurückhaltung vorgenommen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass Rechtsanwalt B.___