__ nicht beginnen. Die ersten zwei Monate der Haft – welche zu Beginn bekanntermassen am schwersten wiegt – sind mit einem Ansatz von CHF 180.00 pro Tag, ausmachend CHF 10'800.00 (und nicht CHF 9'600.00 [Rechnungsfehler der Vorinstanz]), zu entschädigen. Wie bereits dargelegt, ist für die weitere in Haft verbrachte Zeit von einem geringeren Ansatz pro Tag auszugehen. Die Kammer hält es für angebracht, für die darauffolgenden drei Monate täglich von CHF 120.00, ausmachend