Nach der Rechtsprechung stellt im Fall einer ungerechtfertigten Haft von kurzer Dauer ein Betrag von CHF 200.00 pro Tag eine angemessene Entschädigung dar, sofern keine besonderen Umstände einen tieferen oder höheren Betrag rechtfertigen. Der Tagessatz ist nur ein Kriterium, das die Bestimmung einer Grössenordnung für die Genugtuung erlaubt.