So blieb bis zuletzt unklar, wie und wann sie sich gegen den Beschuldigten zur Wehr setzte und ob er dies überhaupt bewusst wahrnahm bzw. ihre Abwehr erkannte. Sie machte unterschiedliche Angaben dazu, wann sie sein sexuelles Interesse an ihr erkannt habe und wie der Vorfall im Schlafzimmer im Detail abgelaufen sei (etwa ihre Position, einmaliges oder zweimaliges vaginales Eindringen bzw. Versuch dazu, Dauer der vaginalen Penetration, gemachte bzw. nicht gemachte Vorwürfe vor dem Gang ins Badezimmer etc.). Dabei weisen ihre Aussagen eine leichte Aggravierungstendenz auf.