Schliesslich spricht auch die Chatnachricht des Beschuldigten, in welcher er der Privatklägerin auf ihre Nachricht, dass sie befürchte, schwanger zu sein, schrieb «No…Don’t worry, never do like that» «Never! I didn’t inside» dafür, dass er gemäss seinen konstanten Schilderungen mit seinem Penis nicht in die Vagina der Privatklägerin eingedrungen ist. Dass er sich noch bei der Privatklägerin entschuldigte, könnte indes auch in einer allfälligen Vergewaltigung und der nachträglichen Reue darüber begründet liegen.