Seine Schilderungen lassen sich ferner mit den objektiven Beweismitteln in Einklang bringen bzw. diese stehen seiner Version der Geschehnisse zumindest nicht entgegen. So sind die bei der Privatklägerin festgestellten vaginalen Verletzungen gemäss Gutachten ebenfalls durch Manipulation mit den Fingern erklärbar oder können – zumindest teilweise – auch durch das sog. «Hängenbleiben des Penis» entstanden sein. Schliesslich spricht auch die Chatnachricht des Beschuldigten, in welcher er der Privatklägerin auf ihre Nachricht, dass sie befürchte, schwanger zu sein, schrieb «No…Don’t worry, never do like that» «Never!