Er betonte mehrfach, dass er mit seinem Penis nicht in ihre Vagina eingedrungen sei, er diesen aber auf ihrem Körper bzw. an ihrem Geschlechtsteil gerieben habe und da auch hängengeblieben sei. Er gab auch von Beginn weg zu, dass die Privatklägerin ihm gegenüber Schmerzen geäussert habe und mutmasste sogleich, er sei mit seinem Penis möglicherweise an den Eingang ihrer Vagina gekommen. Auch die Privatklägerin bestätigte auf Vorhalt dieser Aussage, es könne sein, dass der Beschuldigte ausgerutscht/hängengeblieben sei. Dazu passt auch ihre Schilderung, wonach der verspürte Schmerz nur am Anfang gewesen sei.