Er versuchte, sich im Rahmen der nunmehr zu beurteilenden Geschehnisse weniger stark zu belasten. Dennoch betonte er – in Wiederholung seiner früheren Aussagen – wiederum, dass er die Privatklägerin zum Sex habe überreden wollen, obwohl sie ihm gesagt hatte, dass sie dies nicht wolle. Er betonte mehrfach, dass er mit seinem Penis nicht in ihre Vagina eingedrungen sei, er diesen aber auf ihrem Körper bzw. an ihrem Geschlechtsteil gerieben habe und da auch hängengeblieben sei.