Sodann schilderte sie ihm, wie der Beschuldigte direkt auf ihre Abwehrversuche reagiert habe («Ich habe gesagt, er soll aufhören, weil ich das nicht möchte. Und er so, ja, ja, ist schon ok, ist schon ok»), was ihren teilweisen früheren Aussagen widerspricht, wonach er ihre Gegenwehr nicht wahrgenommen habe. Etwas merkwürdig erscheint auch ihre Beschreibung, wonach sie den Beschuldigten habe wegdrücken müssen und er dann «irgendwie angefangen habe, sie anzumachen und mit ihr Sex zu haben». Die besagte Sprachnachricht vermag die Zweifel an der von der Privatklägerin geschilderten Sachverhaltsversion nicht zu beseitigen. 13.2.4 L._____