Die Privatklägerin stellte den Beschuldigten im Rahmen ihrer zweiten Einvernahme ferner deutlich schlechter dar als bisher und sprach etwa davon, dass es für ihn einfach «Ich will sie ficken und flachlegen» (pag. 167 Z. 270) gewesen sei bzw. sich dieser wohl gesagt habe: «[… ], ist mir scheissegal, was die sagt. Ich will sie einfach nur ficken» (pag. 171, Z. 404 f.). Sie erklärte abweichend von ihren