22 zu Protokoll, dass sie dem Beschuldigten im Bett noch Vorwürfe gemacht habe, bevor sie duschen gegangen sei (pag. 170, Z. 382 ff.). Abweichend zu ihren Erstaussagen führte sie ferner aus, sie habe bemerkt, dass der Beschuldigte Sex wolle, als er sie geküsst habe (währendem sie dies bei ihrer Erstaussage bereits beim Ergreifen ihrer Hand bemerkt haben will, pag. 167, Z. 251 f.). Auch sprach sie bei der Staatsanwaltschaft erstmals davon, dass der Beschuldigte sie zu ihrem Sexleben befragt und sie ihm gesagt habe, dass ihre erste richtige Beziehung diese mit ihrem Mann sei (pag. 164 Z. 137 ff.).