155, Z. 273 f., Z. 279 ff., pag. 167, Z. 264 ff., pag. 168, Z. 284 ff.). Auf Vorhalt der Aussage des Beschuldigten, sie habe sich nicht gewehrt und sie habe gesagt, es sei ok, wenn er ihren ganzen Körper anfasse, sie wolle einfach keinen Sex, erklärte sie, sie habe ihm ganz klar gesagt, dass sie dies nicht wolle (pag. 171 f. Z. 430 ff.). Gleichzeitig erklärte sie aber wiederum, sie glaube nicht, dass er dies wahrgenommen bzw. gesehen habe, dass sie weine (pag. 164, Z. 153 f., pag. 171, Z. 404 ff., Z. 420 f.) und gab darüber hinaus gar zu Protokoll, es sei ihm scheissegal gewesen (pag 171 Z. 404). Bei der Staatsanwaltschaft gab sie sodann erstmals