Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft bestätigte die Privatklägerin im Wesentlichen ihre Aussagen. Auffallend ist jedoch, dass sich die Privatklägerin nunmehr stärker gegen den Beschuldigten gewehrt haben will. So gab sie etwa zu Protokoll, sie habe ihre Hand nicht nur weggezogen, sondern dem Beschuldigten auch gesagt, sie wolle dies nicht (pag. 164, Z. 132 f.). Auch habe sie ihm bereits beim Küssen gesagt, sie wolle dies nicht, habe sich gewehrt und ihn an der Brust wegzustossen versucht, währendem sie anlässlich der ersten Einvernahme hierzu noch ausgesagt hatte, sie sei schockiert gewesen, gewehrt habe sie sich aber gar nicht (pag. 155, Z. 273 f., Z. 279 ff., pag.