21 Auf Nachfrage erklärte die Privatklägerin ferner, dass der Beschuldigte auch mit seinen Fingern in ihre Vagina eingedrungen sei und versucht habe, sie zu befriedigen. Er habe sie mehrmals gefragt, ob sie zu einem Orgasmus gekommen sei, ob sie etwas spüre. Sie habe darauf nichts gesagt. Sie sei wie paralysiert gewesen. Sie habe nichts rausbekommen (pag. 157 Z. 381 ff.).