Sie habe ein bisschen gegrinst. Es sei so eine «ängstliche Lache» gewesen (pag. 156 Z. 324 ff.). Der Beschuldigte habe sie überall angefasst, worauf sie ihm gesagt habe, er solle damit aufhören bzw. ihn mehrmals geschubst, also weggedrückt habe. Der Beschuldigte habe in diesem Moment glaublich gar nicht bemerkt, dass sie das nicht wolle und sich belästigt fühle (pag. 151 Z. 79 ff.). Sie habe ihre Kleidung immer wieder hochgezogen und ihn weggedrückt, so dass er sie nicht habe ausziehen können. Er habe sie dann aber so auf das Bett gedrückt, dass sie nicht mehr habe ausweichen können und «wie im Bett gefesselt» gewesen sei.