und er sie mehrfach gefragt habe, ob alles in Ordnung sei, weil sie ziemlich lange im Bad gewesen sei. Hierbei handelt es sich um Details, welche der Beschuldigte übereinstimmend zu seinen Erstaussagen erneut zu Protokoll gab und auch mit den Aussagen der Privatklägerin übereinstimmen. Insgesamt finden sich in den Aussagen des Beschuldigten einige Unstimmigkeiten. Seine Aussagen fielen im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung relativierend aus und er schrieb der Privatklägerin klar eine aktivere Rolle im Schlafzimmer zu.