werden, gab der Beschuldigte auf Vorhalt seiner diesbezüglichen früheren Aussage doch an, er sei in der Voruntersuchung sehr nervös gewesen. Er wisse nicht, was er alles ausgesagt habe. Er sei aber nicht eingedrungen. Er sei mit seinem Glied unter ihrem Bauchnabel etwas geknickt und hängen geblieben und sie habe ihm gesagt, es mache ihr weh (pag. 573 Z. 10 ff.). Es ist nicht zu verkennen, dass der Beschuldigte seine Aussagen – um es in den Worten der Vorinstanz zu sagen – im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung etwas «abtempiert» hat. Allerdings sprach er wiederum von einem «Hängenbleiben», wenn auch nicht mehr direkt im Zusammenhang mit der Vagina der Privatklägerin.