Dennoch schrieb er ihr nunmehr eine aktivere Rolle zu. So habe sie ihm etwa beim Ausziehen geholfen, indem sie beide Arme hochgehalten habe (pag. 572 Z. 13 ff. pag. 575 Z. 9 ff.), sie habe leicht gestöhnt, als er mit seinen Fingern in ihre Vagina eingedrungen sei (pag. 572 Z. 26 f., vgl. auch pag. 575 Z. 3 f.) oder er (der Beschuldigte) habe sich enttäuscht auf die Seite abgedreht, worauf sie ihn zurückgedreht, ihre Hand unter seine Hose gesteckt und ihn massiert habe (pag. 575, Z. 25 ff.). Auch sprach er nicht mehr direkt davon, dass er mit seinem Penis den «Eingang ihrer Vagina» berührt habe bzw. hängengeblieben sei. Von einem eigentlichen «Bestreiten» kann indes nicht gesprochen