19 zogen gewesen sei. Er betonte erneut, dass er vorgeschlagen habe, dass sie miteinander Sex haben könnten. Wie bereits anlässlich der sechs Monate zuvor stattgefundenen polizeilichen Einvernahme gab der Beschuldigte an, dass die Beschuldigte keinen Sex gewollt und er sie hierzu habe überreden wollen. Er wiederholte in diesem Zusammenhang auch, dass die Privatklägerin immer wieder gesagt habe, dass sie sich schäme und sie scheu sei (pag. 570 f. Z. 47, Z. 1 f., «I’m too shy to have sex», pag. 575, Z. 23 ff.). Dennoch schrieb er ihr nunmehr eine aktivere Rolle zu.