147, Z. 124 f.), sie sich nicht gewehrt habe (pag. 146, Z. 106 ff.), er nie eingedrungen sei (pag. 146, Z. 114, pag. 147, Z. 128 ff., Z. 134), er sie während des Bewegens mit dem Penis irgendwo berührt habe und sie gesagt habe, es tue ihr weh (pag. 147, Z. 129 ff.). Dass der Beschuldigte anlässlich dieser Einvernahme noch erklärte, er selbst habe an seinem Penis kein Blut bemerkt, was er doch hätte müssen, wenn sie aus der Vagina geblutet habe (pag.