137, Z. 68). Oder als sie ihm gesagt habe, es mache ihr weh, als er mit seinem Penis an ihrer Vagina hängen geblieben sei (pag. 140, Z. 185 ff.). All diese Realkennzeichen sprechen für ein reales, selbst erlebtes Geschehen. Nennenswerte spontane Selbstkorrekturen, Zugeben von Erinnerungslücken und Zweifel an der Richtigkeit der eigenen Aussagen sind in diesen tatnächsten Aussagen des Beschuldigten kaum auszumachen. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Aussagen des Beschuldigten anlässlich der gleichentags stattgefundenen Hafteinvernahme bei der Staatsanwaltschaft.