So erklärte er etwa, welchen Bus er genommen habe (pag. 138, Z. 85), dass er sich nach den Geschehnissen beim Lavabo gewaschen habe und ihm die Privatklägerin anschliessend die Reste des Mittagessens eingepackt habe (pag. 137, Z. 78 ff.). Ferner schilderte der Beschuldigte auch konkrete Gesprächsinhalte, so etwa, dass er die Privatklägerin gefragt habe, ob sie bereit für Sex sei, worauf sie nein gesagt habe (pag. 137, Z, 74), sie ihm gesagt habe, er dürfe sie am ganzen Körper anfassen, sie wolle aber keinen Sex (pag. pag. 137, Z. 74 f.), sie schäme sich und sei noch nicht bereit für Sex (pag. 137, Z. 68).