18 ren Bauch ejakuliert (pag. 140 Z. 185 ff., vgl. auch pag. 138 Z. 94 ff., Z. 125 f.). Bei diesen Aussagen fällt auf, dass der Beschuldigte kein defensives Verhalten an den Tag legte und auch nicht versuchte, den Vorfall zu beschönigen. Im Gegenteil: So räumte er ein, dass er mehrfach versucht habe, die Privatklägerin zum Sex zu überreden, obwohl er wusste, dass sie keinen haben wollte. Ebenfalls erklärte er: «Ich sagte ihr, dass, wenn eine Frau einen Mann zum Essen einlädt, gibt es Sex», womit er seine sexuellen Absichten klar offenlegte und sich damit auch selber belastete.