So gab er bereits anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 9. November 2019 zu Protokoll, dass er die Privatklägerin im Schlafzimmer auf dem Bett gefragt habe, ob er sie küssen dürfe. Sie hätten sich anschliessend einen Zungenkuss gegeben. Während des Küssens habe er ihr das Oberteil ausgezogen, wobei sie weder nein gesagt noch sich dagegen gewehrt habe (pag. 138 Z. 107 ff.). Er habe ihr die Brüste liebkost, mit der Hand ihre Genitalien angefasst und sei mit den Fingern bei ihr vaginal eingedrungen. Sie habe ihm seinen Penis massiert. Danach habe er ihr die Unterhosen ausgezogen (pag. 138 Z. 122 ff.).