Auffällig ist an diesen Nachrichten zunächst, dass sich der Beschuldigte offenbar entschuldigte. Entgegen der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft und der Privatklägerin lässt sich daraus aber noch nichts Abschliessendes ableiten, zumal der Beschuldigte auf ihre Chatnachricht betreffend eine allfällige Schwangerschaft antwortete: «No, how, it can be, can’t» bzw. «No… Don’t worry never do like that. Never! I didn’t inside». Schliesslich lassen auch die vorliegenden Chat-Nachrichten zwischen der Privatklägerin und ihrem Ehemann (pag. 500 ff.) keine Rückschlüsse auf das eigentliche Kerngeschehen zu.