I think I’m getting pregnant». Der Beschuldigte antwortete: «No, how, it can be, can’t». Die Privatklägerin wollte wissen, wo der Beschuldigte sei und wohin er gehe. Der Beschuldigte antwortete daraufhin, dass er nach M.________ gehe, worauf die Privatklägerin ihn fragte, ob sie ihn besuchen kommen könne. Der Beschuldigte antwortete darauf mit: «No… Don’t worry never do like that. Never! I didn’t inside» (pag. 244). Auffällig ist an diesen Nachrichten zunächst, dass sich der Beschuldigte offenbar entschuldigte.