So konnten gemäss rechtsmedizinischem Gutachten vom 11. November 2019 anlässlich der körperlichen Untersuchung des Beschuldigten etwa keine frischen Verletzungen festgestellt werden (pag. 195) und der forensisch-toxikologische Abschlussbericht vom 2. Dezember 2019 ergab keine Hinweise auf den Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten (pag. 200). Im Rahmen der körperlichen bzw. gynäkologischen Untersuchung der Privatklägerin konnten gemäss