Anschliessend verabschiedeten sich die beiden, wobei die Privatklägerin den Beschuldigten umarmte und ihm die Reste des Mittagessens aushändigte. Kurze Zeit später meldete sich der Beschuldigte bei der Privatklägerin und schrieb ihr, dass es ihm leid tue und sie sehr freundlich gewesen sei. Die Privatklägerin schrieb ihm daraufhin, sie denke, sie sei schwanger und sie wolle sich mit ihm treffen. Die Geschehnisse vor und nach dem fraglichen Vorfall im Schlafzimmer bilden zwar nicht Gegenstand der Anklage, sind aber für den Gesamtzusammenhang von Bedeutung.