Nach dem Essen gab der Beschuldigte an, dass er von der Reise müde sei, worauf die Privatklägerin ihm vorschlug, er solle sich doch im Schlafzimmer etwas hinlegen. In der Folge küsste der Beschuldigte die Privatkläger, entkleidete diese (zunächst teilweise) und auch sich selber, drang mit den Fingern vaginal in sie ein, als die Privatklägerin noch Unterhosen trug und rieb nach dem gänzlichen Entkleiden sein Glied an ihr, wobei er schlussendlich auf ihren Bauch ejakulierte.