13 angeblichen Vergewaltigung nicht nur an jeglicher Angst gefehlt, sie sei gegenüber dem Beschuldigten äusserst zuvorkommend gewesen und habe ihm noch das restliche Essen abgepackt. Der Beschuldigte habe das Geschehen sehr detailliert schildern können, weil er ziemlich genau 200 Tage in Haft und damit in kompletter sozialer Isolation gewesen sei. Aggravation sei in erster Linie bei der Privatklägerin auszumachen.