Keine ihrer Aussagen habe sich durch objektive Beweismittel nur ansatzweise untermauern lassen und die leichten Verletzungen könnten – gemäss Bericht des IRM – auch durch die unumstrittenermassen erfolgte Vaginalpenetration mit den Fingern erfolgt sein. Alle ihre Kleider und ihre Brille seien unversehrt geblieben und niemand habe sie im Mehrfamilienhaus schreien gehört. Offensichtlich sei die Staatsanwaltschaft von der ausführlichen mündlichen Begründung der Vorinstanz überzeugt gewesen, hätte sie doch ansonsten eine Fortsetzung der Sicherheitshaft beantragen müssen.