Typisch sei dabei das weite Aufreissen der Augen und die Positionierung der Hand neben dem Gesicht. Ein typisches Verhaltensmuster sei auch die Aussage, dass sie sich entschuldige, falls sie hässlich aussehe («Im sorry if I look ugly»). Sie habe den Beschuldigten dann sogar ins Ehebett eingeladen, obwohl ja auch im Wohnzimmer hätte ferngesehen werden können. Die Vorinstanz habe die vorbestehende psychische Erkrankung und die Nebenwirkungen des eingenommenen Antidepressivums kaum oder zu wenig gewürdigt.