An der Verhandlung sei ein Vertreter des koreanischen Konsulats anwesend gewesen und der Fall sei gemäss den Ausführungen der Verteidigung auch politisch diskutiert worden. Dies lege nahe, dass dadurch die Objektivität des erstinstanzlichen Gerichts berührt worden sei (im Detail, pag. 851 ff.). 10.3 Beschuldigter Der Beschuldigte lässt im Wesentlichen ausführen, die Privatklägerin habe seine ganzen Profilfotos auf Instagram angeschaut, wobei er auf vielen dieser Fotos nur mit einer Unterhose bekleidet oder mit entblösstem Oberkörper zu sehen sei.