12 so lasse sich daraus nichts zu Gunsten des Beschuldigten ableiten. Die Privatklägerin habe nie von Gewaltanwendung gesprochen und von einer übertriebenen Opferrolle könne keine Rede sein. Die fehlende Gewaltanwendung habe auch dazu geführt, dass die Privatklägerin nach dem erzwungenen Geschlechtsverkehr nicht mehr die gleiche Angst verspürt habe wie während der Tat. An der Verhandlung sei ein Vertreter des koreanischen Konsulats anwesend gewesen und der Fall sei gemäss den Ausführungen der Verteidigung auch politisch diskutiert worden.