Dass es sich beim besagten Foto um ein objektives herziges Foto im «Asiatenstil» handle, sei pures Abschreiben aus dem schriftlichen Parteivortrag der Verteidigung. Objektiv betrachtet handle es sich einfach um ein Foto der Privatklägerin, auf welchem sie lächle, was angesichts der Tatsache, dass sie den Beschuldigten das erste Mal getroffen habe, nicht unnatürlich sei. Dafür, dass die Privatklägerin von ihrem Bruder anstatt von ihrem Ehemann gesprochen habe, gebe es auch andere Erklärungen (z.B. zum Schutz der Privatsphäre). Es sei nicht ersichtlich, dass einzig sexuelle Absichten hierzu geführt hätten.