Die Beantwortung der Frage, dass sie Koreaner möge, lasse nicht darauf schliessen, dass sie sich dabei nur auf koreanische Männer bezogen habe. Aus dem Chat mit ihrem Ehemann werde ferner klar ersichtlich, weshalb die Privatklägerin nicht nach Luzern gefahren sei und den Beschuldigten zu sich nach Hause eingeladen habe. Auf dem ihm geschickten Bild sehe man, dass die Privatklägerin nicht aufgebrezelt sei. Dass es sich beim besagten Foto um ein objektives herziges Foto im «Asiatenstil» handle, sei pures Abschreiben aus dem schriftlichen Parteivortrag der Verteidigung.