Die Vorinstanz habe nur Teile des Chats wiedergegeben. So habe die Privatklägerin angegeben, sie finde Bodybuilder «amazing», «cuz they’re so healthy», womit sie ein Kompliment zum Lebensstil und zu der Tatsache gemacht habe, dass Bodybuilding eine sportliche Aktivität sei. Wenn sie hätte flirten wollen, wären wohl Wörter wie «sexy Body» oder ähnliches gefallen. Die Beantwortung der Frage, dass sie Koreaner möge, lasse nicht darauf schliessen, dass sie sich dabei nur auf koreanische Männer bezogen habe.