Wenn sie in der Vagina geblutet hätte, so hätte an seinem Penis ebenfalls Blut sein müssen. Die Frage, ob allenfalls Blut aus der Scheide der Privatklagen ausgetreten sei, stelle sich aber klarerweise nur im Falle einer vaginalen Penetration. Ferner solle die Privatklägerin ihm erlaubt haben, ihren ganzen Körper anzufassen. Der Beschuldigte habe zunächst angegeben, er habe sie dazu überreden müssen, ihr den Slip auszuziehen. In der Hauptverhandlung habe er ausgesagt, er habe ihr die Unterhosen ausziehen können, ohne dass