Die Vorinstanz habe der Privatklägerin weiter attestiert, bei der Staatsanwaltschaft reflektierte Aussagen gemacht zu haben. Anstelle einer inhaltlichen Prüfung habe sie aber lediglich moniert, dass unklar bleibe, warum sie nicht bereits bei der Polizei so ausgesagt habe. Die Vorinstanz habe sich teils auch in reine Spekulationen zu Ungunsten der Privatklägerin verstiegen.